Neues Verpackungsgesetz 2019 im B2B: Wann besteht die Pflicht zur Registrierung?

Das Jahr 2019 hat dem Handel, der Versandhandelsbranche und damit auch dem e-Commerce ein neues Verpackungsgesetz beschert. Kurz zusammengefasst geht es darum, Müll zu vermeiden, Verpackungen zu verwerten und das Ganze transparent zu machen. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese jetzt lizenzieren.
Das neue Verpackungsgesetz ist ein schwierig zu durchschauendes juristisches Regelwerk, das muss sogar IT-Rechtsanwalt Max-Lion Keller zugeben. Vielen Online-Händlern, Herstellern und B2B-Anbietern ist nicht klar, ob sie betroffen sind.
Wer ist eigentlich verpflichtet, sich bei der zentralen Registrierungsbehörde anzumelden? Und unter welchen Bedingungen trifft dies auch im B2B zu?
Fakten zum Verpackungsgesetz 2019:
- das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten
- es löst die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab
- es gilt für Verpackungen, die direkt beim Verbraucher landen
- die Lizenzierung ist über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister möglich
Gerade im B2B-Bereich gehen viele Hersteller und Händler davon aus, dass sie vom neuen Verpackungsgesetz gar nicht betroffen sind. Das ist aber ein Trugschluss. Denn unter bestimmten Umständen sind auch sie in der Pflicht. Sie müssen eventuell ihre Verpackungen lizenzieren.
Für wen gilt das VerpackG?
- wer Verpackungen in den Verkehr bringt („Erstinverkehrbringer“)
- wer dies gewerbsmäßig tut
- wenn anzunehmen ist, dass die Verpackung am Ende beim Endverbraucher als Müll anfällt

Beispiel veranschaulicht neues Verpackungsgesetz 2019

Die IT-Recht-Kanzlei zeigt sehr anschaulich, dass B2B-Händler und Hersteller sich unbedingt mit der neuen Gesetzeslage 2019 befassen müssen. Das Rechtsblog nennt ein Beispiel: Ein Hersteller liefert kistenweise Dosen mit seinem Produkt, ordentlich auf Paletten gestapelt und verschweißt, an seine Händler aus. Die Umverpackung – Kisten, Paletten und Stretchfolie – fällt in diesem Fall nur beim Händler, also dem B2B-Partner des Herstellers, an. Damit ist sie vom neuen Verpackungsgesetz 2019 nicht berührt.
Es ist aber davon auszugehen, dass der Händler die einzelnen Dosen an Endverbraucher verkauft. Oder er liefert sie an einen weiteren Händler, der sie schließlich an Endkunden verschickt. Bei diesem fallen sie dann als Verpackungsmüll an. Damit muss der Hersteller seine Dosen also doch lizenzieren. Denn er ist der Erstinverkehrbringer des zukünftigen Dosenmülls.
Anders ist es beim Händler. Der muss seine Verpackungskartons immer dann registrieren, wenn sie direkt als Transportverpackung beim Endkunden landet. Das betrifft also den e-Commerce und sonstigen Distanzhandel in besonderem Maße. Damit wäre also bei einer Lieferung und einem Verkauf an stationäre Händler im B2B der zuliefernde Zwischenhändler fein raus. Er ist nach dem Verpackungsgesetz 2019 weder der ursprüngliche Inverkehrbringer der Dosen, noch liefert er Kartons an Endkunden. Damit ist er nicht verpflichtet, die Verpackungen zu registrieren. Denn die Versandverpackung würde ja typischerweise im lokalen Geschäft anfallen, nicht aber beim Verbraucher.
Was ist zu tun, wenn eine Registrierungspflicht besteht?
Wenn aber nun doch eine Registrierungspflicht besteht, dann sind folgende Schritte nötig: „Hersteller“ im Sinne des Verpackungsgesetzes müssen die Art und Menge der Verpackungen, die sie in einem bestimmten Zeitraum in Umlauf bringen, bei der zentralen Registrierungsstelle melden. Kosten entstehen für die Registrierung selbst keine. Unabhängig davon sind Hersteller natürlich weiterhin verpflichtet, Verpackungen vom Verbraucher über den Handel zurückzunehmen und müssen sich daher auch an den Kosten für die Entsorgung beteiligen. Dafür fragt die Registrierungsstelle auch ab, an welchem System sich der Hersteller bzw. Händler beteiligt. Zu guter Letzt übermittelt der Hersteller seine Registrierungsnummer.
Das neue Verpackungsgesetz 2019 zielt also vor allem darauf ab, Müll zu vermeiden, die gestiegenen Recyclingquoten zu erfüllen und mehr Transparenz zu schaffen. Denn das Register ist öffentlich. Durch solch ein zentrales Register ist es möglich, nachzuvollziehen, wer im stationären und Online-Handel welche Verpackungen in Umlauf bringt und in welchem Umfang. Gleichzeitig sind die Hersteller und Händler, die Verpackungen in den Verkehr bringen, angehalten, diese auch wieder zu recyclen. Und das gilt eben auch im B2B e-Commerce, und zwar immer dann, wenn die Verpackung am Ende doch beim Verbraucher ankommt.
https://blog.silversolutions.de/2019/01/b2b-praxis/neues-verpackungsgesetz-2019-im-b2b-wann-besteht-die-pflicht-zur-registrierung/https://blog.silversolutions.de/wp-content/uploads/2019/01/Kartons-und-Boxen-Verpackungsgesetz-2019-1-1024x683.pnghttps://blog.silversolutions.de/wp-content/uploads/2019/01/Kartons-und-Boxen-Verpackungsgesetz-2019-1-150x150.pngB2B.praxisB2B,E-Commerce,PraxisDas Jahr 2019 hat dem Handel, der Versandhandelsbranche und damit auch dem e-Commerce ein neues Verpackungsgesetz beschert. Kurz zusammengefasst geht es darum, Müll zu vermeiden, Verpackungen zu verwerten und das Ganze transparent zu machen. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese jetzt lizenzieren. Das neue Verpackungsgesetz ist ein schwierig zu...Jacqueline PohlJacqueline Pohljap@silversolutions.deAdministratorJacqueline Pohl schreibt am liebsten über digitale Trends und liebt es, neue Entwicklungen aus der ersten Reihe zu beobachten. Als Fachredakteurin beschäftigt sie sich seit jeher mit E-Commerce, Business-IT und Webentwicklung. In früheren Stationen bei Fachmagazinen und in einer Marketing-Agentur verfolgte sie neue Entwicklungen im B2B-Bereich ebenso wie Marketing-Trends und liefert nun redaktionelle Inhalte für silver.solutions.silver.solutions
Wir beliefern nur Industriekunden mit Beleuchtung welche diese dann in Ihren Schaltschrank einbauen.
Dementsprechend sehe ich kein Pflicht weil wir nichts an Private Endverbraucher liefern und die Industrie wohl kaum unsere spezial Beleuchtung an Privat Leute weiter verkauft.
Hallo, ich kaufe hoch qualitatives Olivenöl direkt aus spanischen Herstellern zum privaten Konsum. In diesem Jahr haben zwei Hersteller meine Bestellung nicht angenommen, weil seit dem neuen Gesetz das ganze Prozess sehr kompliziert (Sprache, dualer System) sei und die damit entstehenden Kosten sehr groß seien. (Wahrscheinlich bin ich ihrer einzige Kunde in Deutschland) Die Perspektiven, dass ich ähnliches, gutes Öl in Deutschland finde ist ja gering und ich vermute, keine kleine Hersteller werden mich liefern wollen. Aus meiner Sicht ist das VerpackG-Gesetz eine neue Hürde für kleine ausländischen Firmen. Schön wäre es, wenn in Deutschland Oliven geerntet werden könnten… Mir… Weiterlesen »
Vielen Dank für den informativen Bericht, Frau Pohl. Sie schreiben, dass das Register öffentlich ist und dadurch nachvollziehbar ist, wer welche Verpackungen in den Umlauf bringt. Aber meines Erachtens ist nur öffentlich, ob man registriert ist oder nicht. Mengen und Art der Verpackung kann ich nicht sehen. Oder habe ich da was übersehen? Ich verkaufe nur B2B und dachte zunächst, ich bin nicht betroffen. Um jedoch Ärger zu vermeiden, habe ich mich trotzdem registriert. Aber nach Ihrem Artikel denke ich, dass ich doch betroffen bin. Ganz einfach gesagt: ich verkaufe meine Produkte an Händler, die Ladengeschäfte haben. Diese verkaufen diese… Weiterlesen »
Hallo Alex, ich denke, Sie haben das genau richtig gesehen. Sie können über das Register Hersteller und Markennamen abfragen. Damit sollte es möglich sein, zumindest herauszufinden, ob die Produkte der Marke XY bereits gemeldet sind oder ob Ihr B2B-Zulieferer bereits registriert ist. Details über die Verpackungen, die angegeben wurden, bekommt man nicht.
Wenn die Verpackungen, die Sie erstmals zum Schutz der Produkte anbringen, von Ihrem lokalen Händler tatsächlich so an den Verbraucher weitergereicht werden, dann klingt das für mich tatsächlich nach einem Fall für die Registrierungspflicht.